Inside.it.ch News RSSDas elektronische Patientendossier (EPD) soll endlich zum Fliegen gebracht werden. Bis eine umfassende Gesetzesreform in Kraft tritt, will der Bundesrat die Anbieter – die sogenannten Stammgemeinschaften – finanziell unterstützen. Eine entsprechende Botschaft hat die Regierung ans Parlament überwiesen.Damit soll in einer zeitlich befristeten Übergangsphase die Finanzierung der Stammgemeinschaften bis zum Inkrafttreten der umfassenden Gesetzesrevision sichergestellt werden. Pro eröffnetes Dossier will der Bund einen Betrag von maximal 30 Franken sprechen. Die Kantone sollen sich aber mindestens im gleichen Umfang beteiligen müssen.30 Franken pro EPD – auch rückwirkendUm für die Stammgemeinschaften einen Anreiz für eine rasche Verbreitung des EPDs zu schaffen, soll sich der Unterstützungsbeitrag durch den Bund nach der Anzahl eröffneter elektronischer Patientendossiers richten, wie der Bundesrat schrieb. Die Stammgemeinschaften könnten diese Finanzhilfen rückwirkend für alle seit ihrer Inbetriebnahme eröffneten Dossiers beantragen.Für die Finanzhilfen des Bundes ist ein Zahlungsrahmen von 30 Millionen Franken vorgesehen, unter Vorbehalt der Finanzsituation des Bundes. Die Vorlage geht nun zur Beratung ins Parlament, sodass sie voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten kann.60 Millionen Franken für einen PDF-FriedhofBereits in den Jahren 2018 bis 2022 beteiligte sich der Bund an den Kosten für den Aufbau und die Zertifizierung der Gemeinschaften. Dazu hatte das Parlament Finanzhilfen von ebenfalls 30 Millionen Franken gesprochen. Auch damals wurde das Geld nur unter der Bedingung gewährt, dass die Beteiligung der Kantone oder Dritter mindestens gleich hoch ist.Bislang waren sämtliche Investitionen des Bundes ins EPD umsonst. Nur rund 1 Promille der Bevölkerung hat eines eröffnet. Ausserdem sind nur die wenigsten Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler – trotz Pflicht – angeschlossen.

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